Besondere Schwierigkeiten
Stand des Gerichtsverfahrens!
Viele Monate voller Bangen sind vergangen. Mit viel Herzblut, Mut und Engagement unseres Rechtsanwaltes Herrn Vogel
und mir, gelang uns eine Wendung zum Guten!
Nach über einem Jahr wurde am 16.06.2010 das Gerichtsverfahren gegen mich eingestellt.
Ein familiengerichtliches Einschreiten ist nicht erforderlich.
Das bedeutet:
ich behalte ( Gott sei Dank ); das vollständige Sorgerecht für Jan-Martin einschließlich seiner Gesundheit.
Mein besonderer Dank gebührt unserem Rechtsanwalt
Paul Vogel von der Vogel Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Unter den Linden 21
10117 Berlin
http://www.vogellaw.de/,
welcher trotz vieler Rückschläge immer wieder bereit war weiter für und mit uns zu kämpfen.
Ohne Ihn und seinen Einsatz hätten wir diesen Erfolg nicht erreicht.
Gerichtsverfahren!
Leider versucht die Uni-Klinik, in welcher Jan-Martin chemotherapeutisch behandelt wurde
seit dem 30.04.2009 durch ein richterliches Verfahren gegen mich, eine rein
schulmedizinische Behandlung mit Chemotherapie und Bestrahlung zu erzwingen.
Der Leiter der Kinderkrebsstation beantragte beim zuständigen Amtsgericht,
meine fehlende Zustimmung, zur weiteren chemotherapeutischen Behandlung durch Gerichtsbeschluss,
zu ersetzen. Unterstellend, dass es um die Gesundheit meines Sohnes geht, hat die Gegenseite
offensichtlich nicht verstanden, das für Jan-Martins Gesundheit alles getan wird und er sich in
guter und kompetenter Behandlung befindet. Die besseren integrativen, komplementären
Behandlungsmethoden bedeuten dagegen nur, dass sich schulmedizinische und andere Behandlung
ergänzt nicht ausschließt.
Vielleicht hängt das durch die Uni-Klinik eingeleitete Verfahren
auch damit zusammen, dass die Behandlung meines Sohnes in der Kinderkrebsstation über
eine industriefinanzierte Studie erfolgte, welche für die Klinik sehr lukrativ war?
Die o.a. Kinderkrebsstation führt ergänzende Behandlungen überhaupt nicht durch,
vielleicht auch, weil die industriefinanzierte Studie dafür kein Geld bezahlt.
Die o.a. Kinderkrebsstation hat mir bei Gericht unterstellt, ich würde pauschal eine
Behandlung meines Sohnes vereiteln, was überhaupt nicht zutrifft. Das Gericht war dabei,
meinen Sohn per einstweiliger Verfügung in diese Station zurückzuschicken.
Nach umfangreicher Suche nach dem richtigen Rechtsanwalt vertritt
Rechtsanwalt Paul Vogel von der Vogel Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Unter den Linden 21
10117 Berlin
http://www.vogellaw.de/
die Interessen von Jan-Martin und mir auf die bestmögliche und erfolgversprechendste
Behandlung. Das als Eilverfahren begonnene Verfahren wurde mir am 06.05.2009 mit
einer Frist zur Stellungnahme bis zum 10.05.2009 zugestellt. Durch intensives Aufarbeiten
des Sachverhalts und engagiertes Bemühungen, seitens unseres Rechtsanwaltes Herrn Vogel,
konnten wir eine Einstweilige Verfügung verhindern und haben jetzt eine langfristige
Prüfung anhand von Gutachten etc. erreicht.
Es darf nicht vergessen werden, dass derartige Dinge die Genesung von Jan-Martin nicht
gerade beschleunigen! Wir hoffen deshalb sehr, dass das Gericht bald einsieht,
dass Jan-Martin in der neuen Klinik bestens aufgehoben ist.
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